Leistungen
Örtliche Bauaufsicht
Leistungen gemäß BauKG
Dieses Projekt wurde in ARGE mit Thomas Lorenz ZT GmbH abgewickelt.
Das Projekt VIE – Objekt 263: Umschlaghalle für Luftfracht umfasst folgende Teilprojekte
- Übersiedelung der Mieter in die temp Halle Objekt 261
- Modernisierung des Objektes
- Technische Ausstattung des Objektes
- Rücksiedelung der Mieter nach Beendigung der einzelnen Bauphasen
Das Erscheinungsbild der Umschlagshalle für Luftfracht Objekt 263 am Gelände des Flughafens Wien entspricht dem eines viergeschoßigem Industriebaus.
Es handelt sich um ein längliches Gebäude welches durch mehrere Stiegenhäuser gegliedert ist. Im Norden schließt dasObjekt 263an ein weiters Gebäude zur Luftfrachtabwicklung an. Geplant ist eine Sanierung des Objektes 263 in drei Bauabschnitten innerhalb von 28 Monaten.
Die Speditionshalle Objekt 263 sollmit Februar 2014 fertiggestellt werden.
Die Bauaufgaben gliedern sich in drei Bauabschnitte
- Abschnitt 1: Generalsanierung von Bauabschnitt 1 im Objekte 263
- Abschnitt 2: Generalsanierung von Bauabschnitt 2 im Objekte 263
- Abschnitt 3: Generalsanierung von Bauabschnitt 3 im Objekte 263
Umgebungsbedingung
Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände des Flughafens Wien-Schwechat wodurch sich einige Besonderheiten im Bauablauf ergeben.
- Hinter dem Objekt 263 befindet sich die Zollgrenze des Flughafens Wien welche nicht durchbrochen werden darf.
- Lagermöglichkeiten im Baustellenbereich sind stark eingeschränkt da stets die Sicherheitsabstände zum ICAO-Zaun zu war sind.
- Ausrüstung der Kräne mit speziellen Signalen für den Flughafenbereich.
- Eigeschränkte Platzverhältnisse vor der Baustelle durch den laufenden Luftfrachtbetrieb und den damit verbunden Anlieferungen durch LKW.
Anmerkungen zu Besonderheiten des Objektes 263
Zusätzlich zu den speziellen Eigenheiten einer Baustelle im Flughafenbereich wurde der Bauablauf in den laufenden Betrieb geplant. Das Objekt 263 inkl. aller technischen Einrichtungen muss während der gesamten Bauphase in Betrieb bleiben damit die im Objekt verbleibenden Mieter nicht in Ihrem Betriebsablauf gestört werden.